Als Sammler und Behandler lt. §24 AWG sind wir berechtigt Ihre Abfälle übernehmen bzw. Abzuholen und einer geeigneten Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen.
Um für unsere Kunden immer Flexibel sein zu können, verfügen wir einen eigenen Containerdienst bzw. Abholung die mit einen Verladekran.