Österreich gibt durch die Novelle der Abfrallverbrennungsverordnung (AVV) die Möglichkeit aus dem Abfall “Baum – und Strauchschnitt” durch eine mechanische Behandlung diesen Stoffstrom als Produkt (Ersatzbrennstoffprodukt) für die thermische Nutzung zu verwerten. Im Zuge dieser mechanischen Behandlung entsteht neben diesem Produkt auch abgetrennte Anteile die für die Kompostierung zur Herstellung von Kompost geeignet sind.